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Leiter der Air Security Inspection Shift. Eksd - Leiter des Luftsicherheitsdienstes des Flughafens Schulung von Mitarbeitern von Kontrollgruppen

Einheitliches Qualifikationsverzeichnis der Positionen von Führungskräften, Spezialisten und sonstigen Mitarbeitern (CEN), 2019
Abschnitt "Qualifikationsmerkmale der Positionen von Führungskräften und Spezialisten von Luftverkehrsorganisationen"
Der Abschnitt ist durch die Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 29. Januar 2009 N 32 genehmigt

Schichtführer der Luftsicherheitsinspektion

Amtliche Verpflichtungen.Überwacht die Arbeit der Sicherheitskontrollschicht des Luftsicherheitsdienstes. Organisiert Arbeiten zur Inspektion von Flugzeugen, Passagieren, Handgepäck, Gepäck, Post, Fracht, Bordvorräte, Flugzeugbesatzungsmitglieder und Wartungspersonal des Luftfahrtunternehmens; überwacht die Einhaltung der Screening-Technologie. Analysiert die Ergebnisse der Arbeit und bewertet die Handlungen der Mitarbeiter der Inspektionsschicht des Luftsicherheitsdienstes. Führt eine rationelle Platzierung und Verladung von Schichtarbeitern in Arbeitsbereichen durch. Koordiniert die Maßnahmen der Mitarbeiter der Inspektionsschicht des Luftsicherheitsdienstes in Notfällen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Eingriffen in Aktivitäten Zivilluftfahrt; beteiligt sich an der Untersuchung von rechtswidrigen Eingriffen in die Aktivitäten der Zivilluftfahrt, an Maßnahmen zur Identifizierung von Personen, die anonyme Drohungen über mögliche Terroranschläge auf Luftfahrzeuge und Einrichtungen von Luftverkehrsunternehmen aussprechen. Führt die Kontrolle über die Abrechnung, Lagerung und Übertragung von Waffen, Munition, Sprengstoffen und anderen für den Lufttransport verbotenen Gegenständen durch, die während des Inspektionsprozesses beschlagnahmt wurden.

Muss wissen: Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte der Russischen Föderation im Bereich der Luftsicherheit; behördliche und methodische Dokumente, die die Arbeit der Vorflugkontrolle von Passagieren, Besatzungsmitgliedern, Begleitern, Handgepäck, Gepäck, Post, Fracht und Bordvorräten regeln; Systeme zum Schutz des Flughafens vor unrechtmäßigen Eingriffen; Screening-Technologie für Flugzeuge vor dem Flug; Vorschriften zum Schutz von Luftfahrzeugen und Flughafenanlagen; Anweisungen zu Zugangs- und Intra-Objekt-Modi des Flughafens; Regeln für die persönliche Kontrolle von Passagieren und Handgepäck; das Verfahren für den Einsatz von Schusswaffen, Spezialmitteln und körperlicher Gewalt; Taktiken zum Schutz von Flughafenanlagen vor unrechtmäßigen Eingriffen unter normalen Bedingungen und in Notsituationen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Eingriffen in die Aktivitäten der Zivilluftfahrt; arbeitsrechtliche Grundlagen; Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften.

Benötigte Qualifikationen. Höhere berufliche (technische oder militärische) Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich Luftsicherheit von mindestens 2 Jahren oder weiterführende berufliche (technische oder militärische) Ausbildung und Berufserfahrung im Bereich Luftsicherheit von mindestens 3 Jahren.

EKS 2018. Ausgabe vom 9. April 2018
Um nach genehmigten Berufsstandards des Arbeitsministeriums der Russischen Föderation zu suchen, verwenden Sie Nachschlagewerk für professionelle Standards

Leiter der Luftsicherheit am Flughafen

Amtliche Verpflichtungen. Verwaltet die Aktivitäten des Luftsicherheitsdienstes des Flughafens zum Schutz des Flughafengeländes und der darauf befindlichen Objekte vor illegalen Handlungen, einschließlich Luftfahrtausrüstung, Arbeitsbereichen, Lokalisierungs- und Gleitpfaden, Flugsicherungseinrichtungen, Flugplatz-Funkbeleuchtungsausrüstung, Kraftstoff und Schmiermitteln Lagerhallen, Handelshallen . Organisiert das Zusammenwirken der Luftsicherheitsabteilungen des Flughafens mit den zuständigen Staatssicherheitsbehörden und informiert diese über Änderungen der betrieblichen Lage an den Schutzobjekten und angrenzenden Gebieten. Bietet Zugangskontrolle zu kontrollierten Bereichen des Flughafens gemäß den Luftsicherheitsvorschriften. Überwacht die Einhaltung der Luftsicherheitsnormen, -regeln und -verfahren durch Luftfahrzeugbetreiber und Organisationen, die auf dem Territorium des Flughafens ansässig sind oder seine Dienste nutzen. Kontrolliert die Durchführung von Maßnahmen zur technischen Ausstattung von Gebäuden, Räumlichkeiten und der Umgrenzung des angrenzenden Flughafengeländes mit Signalanlagen. Entwickelt einen Aktionsplan zur Gewährleistung der Luftsicherheit am Flughafen in Zeiten erhöhter Bedrohung oder Notfällen. Interagiert mit staatlichen Sicherheitsbehörden bei der Durchführung von Aktivitäten zur Identifizierung von Personen (Urhebern) anonymer Drohungen gegen den Flughafen oder Flugzeugbetreiber, zur Identifizierung und Festnahme von Personen, die eine Bedrohung für die Sicherheit von Passagieren darstellen, sowie bei der Entdeckung von Waffen und Munition , Sprengkörper auf dem Flughafengelände. Entwickelt und implementiert Inspektionstechnologie. Führt die Kontrolle über die ordnungsgemäße Abrechnung von Waffen, Munition, Sprengkörpern, explosiven, giftigen, brennbaren Stoffen und anderen Gegenständen durch, die für den Lufttransport verboten sind, die bei der Kontrolle von Passagieren beschlagnahmt oder auf dem Territorium des Flughafens gefunden wurden.

Muss wissen: Gesetze und andere behördliche Rechtsakte der Russischen Föderation, die die Richtung für die Entwicklung der Zivilluftfahrt festlegen, behördliche und methodische Dokumente zu Luftsicherheitsfragen im Luftverkehr, einschließlich derjenigen, die die Arbeit der Vorflugkontrolle von Passagieren, Besatzungsmitgliedern und Flugbegleitern regeln , Handgepäck, Gepäck, Post, Fracht und Bordverpflegung, die Technologie der Vorflugkontrolle von Luftfahrzeugen, die Vorschriften zum Schutz von Luftfahrzeugen und Flughafenanlagen, Anweisungen zum Zugang und zu den objektinternen Modi im Flughafengebiet zum Schutz, Technik und Regeln für die Personenkontrolle von Passagieren und Handgepäck, das Vorgehen bei der Anwendung von Schusswaffen, Spezialmitteln und körperlicher Gewalt, Taktiken zum Schutz von Objekten vor unrechtmäßigen Übergriffen unter normalen Bedingungen und in Notfällen, die Grundlagen des Arbeitsrechts , Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften.

Benötigte Qualifikationen. Höhere berufliche (technische oder militärische) Ausbildung und Berufserfahrung in leitenden Positionen im Sicherheitsbereich von mindestens 3 Jahren.

Arbeitsplätze für die Position des Leiters des Luftsicherheitsdienstes des Flughafens gemäß der gesamtrussischen Stellendatenbank

Der Aviation Security Service (SAB) ist ein System von Flughafensicherheitsbehörden, das im Rahmen seiner Befugnisse Probleme der Gewährleistung der Luftsicherheit löst

Die Hauptaufgaben des Luftsicherheitsdienstes sind:

Zusammen mit den Sicherheits- und ATC-Behörden Verhinderung und Unterdrückung von Versuchen, Flugzeuge zu beschlagnahmen und zu entführen, sowie von anderen rechtswidrigen Eingriffen in die Aktivitäten des Flughafens

Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Abwehr unrechtmäßiger Eingriffe in Bezug auf Flugzeuge, Flughafeneinrichtungen, Flugpersonal und Fluggäste;

Durchführung von Kontrollen von Besatzungsmitgliedern, Servicepersonal, Fluggästen, Handgepäck und Gepäck, Post, Fracht und Bordvorräten (Flugverpflegung) gemäß dem festgelegten Verfahren, um die Lieferung von Waffen, Munition und Sprengkörpern zu verhindern , giftige, brennbare und andere Substanzen, die verwendet werden können, um eine rechtswidrige Eingriffshandlung zu begehen. Zuweisung und Ausstattung von Sonderkontrollzonen im Terminal für diese Zwecke;

Umsetzung der Zugangskontrolle und Kontrolle über die Umsetzung des standortinternen Regimes auf dem Flughafengebiet;

Gewährleistung des Schutzes des Flughafens, der Flugzeuge, wichtiger Einrichtungen, einschließlich Funk- und Beleuchtungsausrüstung, Kraftstoff- und Schmierstofflager, Handelslager;

Schulung des Personals der Fluggesellschaft in Sicherheitsmaßnahmen und Maßnahmen im Falle von Versuchen, sich unrechtmäßig in die Aktivitäten des Unternehmens einzumischen;

Durchführung der Aufsicht über die Einhaltung der Regeln, Regeln und Verfahren zur Luftsicherheit durch Luftfahrzeugbetreiber und Organisationen, die auf dem Territorium des Flughafens ansässig sind oder seine Dienste nutzen;

Bereitstellung zusätzlicher Luftsicherheitsdienstleistungen für Luftfahrzeugbetreiber (Flugzeugsicherheit, zusätzliche Kontrolle von Luftfahrzeugen usw.) zu vertraglichen Bedingungen.

1. Luftsicherheitsdienst gemäß den zugewiesenen Aufgaben:

1.1. Bietet ein angemessenes Maß an Luftsicherheit durch die Anforderungen von Gesetzen, staatlichen Vorschriften, Regeln und Verfahren sowie die Luftsicherheitsprogramme der Luftfahrtbehörde zum Schutz der Zivilluftfahrt vor rechtswidrigen Eingriffen.

1.2. Durchführung: Sicherheitskontrolle von Flugzeugbesatzungsmitgliedern, Passagieren, deren Handgepäck, Gepäck, Fracht, Kurier- und Postsendungen und Bordvorräten, einschließlich Bordverpflegung, durch technische Sicherheitskontrollen, körperliche Untersuchung und Personenkontrolle zur Identifizierung von Gegenständen und Substanzen, die für den Transport mit Flugzeugen verboten sind, in Verbindung mit der vom Leiter der Luftfahrtbehörde genehmigten Technologie gemäß den Anweisungen von und der Umsetzung der zivilen Kontrolle über die Sicherheit auf Flughäfen in der Ukraine, die auf Anordnung des staatlichen Luftfahrtdienstes vom September genehmigt wurden 28, 2004 N 81 (z1555-04) und registriert vom Justizministerium der Ukraine am 12.07.2004 für N 1555/10154, das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24.04.63 (995_047) (ratifiziert am 03. 23/89) sowie das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen N 1138 (ratifiziert am 21.03.64); erneute Kontrolle von Passagieren, ihrem Handgepäck und Gepäck im Falle des Erhalts zuverlässiger Informationen über die Ankunft eines Transitflugzeugs am Flughafen von einem Flughafen, auf dem die Sicherheitskontrolle nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

1.3. Begleitet zusammen mit einem Lufttransportagenten und einem Mitarbeiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Flughafens (falls erforderlich) Passagiere aus diesem Wartebereich der sterilen Zone zum Flugzeug in Verbindung mit der Technologie, die aus den Regeln für die Begleitung von Material entwickelt wurde Vermögenswerte in den kontrollierten Bereichen von Fluggesellschaften und Passagieren, die vom General im Auftrag von Ukraviatrans und des Innenministeriums der Ukraine 11.03.96 N 168/397 (z0334-96) genehmigt und vom Justizministerium der Ukraine am 28.03.96 registriert wurden N 334/1359.

Passagiere und Sachwerte auf internationalen Flügen werden gemäß den Anforderungen des Standardtechnologischen Schemas für die Passage von Kraftfahrzeugen, Wasser-, Schienen- und Luftfahrzeugen und Fahrzeugträgern und von ihnen beförderten Gütern über die Staatsgrenze bedient, genehmigt durch den Beschluss des Ministerkabinett der Ukraine 24.12.2003 N 1989 (1989-2003-p ).

1.4. Ausschluss von Kontakten von Passagieren, die die Sicherheitskontrolle passiert haben, mit Personen, die diese Kontrolle nicht passiert haben, einschließlich Luftfahrtpersonal, das mit der Wartung dieses Fluges in Verbindung stehen muss.

1.5. Organisiert die Wartung und Reparatur von technischen Sicherheitseinrichtungen.

1.3. Schützt kontrollierte, sterile und eingeschränkte Bereiche durch paramilitärische Sicherheitseinheiten mit technischer Sicherheitsausrüstung.

1.7. Schützt Flugzeuge, einschließlich Flugzeuge der allgemeinen Luftfahrt, Treibstoff- und Schmierstoffdepots, andere wichtige Objekte, und ihr Eigentum einer Luftfahrteinheit wird von bewaffneten Einheiten paramilitärischer Sicherheitskräfte lokalisiert.

1.8. Bietet Sicherheit und Schutz vor Diebstahl im kontrollierten Bereich des Luftfahrtfachs, zugangsbeschränkten Bereichen, geschützter Fracht, Gepäck, Post, Bordvorräten sowie Eigentum von juristischen Personen und natürlichen Personen, das zur Beförderung angenommen wurde Flugzeug oder unter Schutz.

1.9. Organisiert die Lagerung, Annahme und den Transport von Waffen, Munition im Zusammenhang mit der Anweisung zum Verfahren für den Transport von Waffen und Munition durch Passagierflüge des Luftverkehrs, genehmigt durch Anordnung des staatlichen Luftfahrtdienstes vom 18. März 2005 N 199 (z0378 -05) und vom Justizministerium der Ukraine am 11. April 2005 für N 378 / 10658 registriert.

1.10. Überwacht den Zustand der Flugplatzumzäunung, insbesondere wichtiger Objekte, das ordnungsgemäße Funktionieren von Sicherheitsalarmsystemen und die Beleuchtung von Sicherheitseinrichtungen.

1.11. Führt die Kontrolle über die Ausführung durch Personal und Besucher des vom Leiter der Luftfahrteinheit eingerichteten Zugangssystems von Maßnahmen durch, um das Zugangs- und interne Einrichtungssystem für die Herstellung, Ausstellung, Abrechnung und Kontrolle über die Verwendung von Ausweisen in Ordnung zu bringen sie zum Betreten und in Sektoren der kontrollierten Zone des Luftverkehrsunternehmens.

Auf Flughäfen mit offenen Kontrollpunkten jenseits der Staatsgrenze wird in den Sektoren der kontrollierten Zone ein System von Maßnahmen zur Ordnung des Kontrollpunkts und der internen Einrichtungen eingeführt, das auf Anordnung des Leiters der Luftfahrtbehörde nach Zustimmung des bestimmt wird Leiter der Grenz- und Zollkontrollstellen am Flughafen.

1.12. Bietet autorisierten Zugang zum (aus) dem kontrollierten Bereich des Luftfahrtfachs von Luftfahrtpersonal, Besuchern sowie Fahrzeugen.

1.13. Führt die Kontrolle über den Zugang zu Flugzeugen, Bewegungen und Fahrzeugen, Personal und Passagieren auf dem Bahnsteig und anderen Orten der kontrollierten Zone durch.

1.14. Beteiligt sich an der Durchführung von Vorflug-, Nachflug- und speziellen Überprüfungen von Flugzeugen.

1.15. Beteiligt sich an internen Untersuchungen zu den Tatsachen der Begehung, des Versuchs, rechtswidrige Eingriffe zu begehen, der Nichteinhaltung von Luftsicherheitsanforderungen durch eine natürliche oder juristische Person, um relevante Dokumente für die Ergebnisse solcher Untersuchungen zu erstellen.

1.13. Bereitet das Luftsicherheitspersonal auf Maßnahmen zur Beilegung einer Krisensituation im Zusammenhang mit den entwickelten Plänen durch Durchführung geeigneter Übungen vor und setzt diese Pläne im Falle einer Krisensituation innerhalb des Kontrollbereichs um.

1.17 Prüfung von Vertragsentwürfen (Vereinbarungen) zwischen Betreiber, Kunde, Leasingnehmer eines Luftfahrzeuges auf Einhaltung der Parteien, unter Beachtung der Luftsicherheit, bzgl. Passagiere, Luftfahrzeugbesatzungsmitglieder, Handgepäck, Reisegepäck, Fracht, Bordvorräte, Kurier und Postweiterleitung etc.

1.18. Benachrichtigung des Leiters der Luftfahrtbehörde, des zuständigen Organs des Sicherheitsdienstes der Ukraine und des Organs der staatlichen Verwaltung der Aktivitäten der Zivilluftfahrt über Ereignisse, die die wachsende Bedrohungslage für die Sicherheit der Zivilluftfahrt beeinträchtigen, das Risiko der Schaffung eines erhöhen Krisensituation sowie die Begehung einer unerlaubten Eingriffshandlung.

1.19. Legt jährlich und vierteljährlich einen Bericht über die Ergebnisse der Arbeit des Dienstes an die öffentliche Verwaltungsbehörde für Tätigkeiten in der Zivilluftfahrt vor.

1.20. Verantwortlich für den Zugang von Personen zum kontrollierten Bereich des Luftfahrtunternehmens.

1.21. Kontrolliert den Zugang zum und vom sterilen Bereich.

1.22. Organisiert die Aus- und Weiterbildung des Personals der Luftsicherheitsdienste gemäß den Anforderungen des Programms zur Schulung des Luftverkehrspersonals im Bereich der Luftsicherheit, genehmigt durch Anordnung des Verkehrsministeriums der Ukraine am 17. Februar 2003 N 109 (z0310-03 ) und vom Justizministerium der Ukraine am 17. April 2003 unter N 310/7631 registriert.

2. Der Luftsicherheitsdienst hat das Recht:

2.1. Freies Betreten und Betreten der Räumlichkeiten von Unternehmen und Organisationen, die sich auf dem Territorium der Luftfahrteinheit befinden, in die Gebäude und Strukturen, die ihr gehören, sowie an Bord von Flugzeugen, unabhängig von ihrer Eigentumsform, um eine Inspektion durchzuführen Bedingungen zur Gewährleistung der Luftsicherheit.

Auf Flughäfen mit offenen Kontrollstellen über die Staatsgrenze, in Regimezonen der Grenz- und Zollkontrolle, auf dem Betriebsgelände sowie dort, wo Waren unter Zollkontrolle stehen, werden Maßnahmen zur Gewährleistung der Luftsicherheit im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen Dienststellen durchgeführt am Flughafen.

2.2. Das Personal von Luftfahrtunternehmen, Leasingnehmern, anderen natürlichen und juristischen Personen im kontrollierten Bereich auffordern, die Luftsicherheitsregeln einzuhalten, die im Luftsicherheitsprogramm des Luftfahrtunternehmens, anderen regulatorischen Rechtsakten zur Luftsicherheit sowie abgeschlossenen Vereinbarungen vorgesehen sind zwischen den Subjekten der Luftfahrttätigkeiten, Leasingnehmern, anderen juristischen Personen, Personen mit Sitz im selben Gebiet.

2.3. Realisieren:

Sicherheitskontrolle von Flugzeugbesatzungsmitgliedern, Passagieren, deren Handgepäck, Gepäck, Fracht, Kurier- und Postsendungen, Bordrissen und Bordverpflegung sowohl mit technischen Mitteln als auch durch körperliche Untersuchung in Verbindung mit der vom Leiter genehmigten Technologie des Luftfahrtunternehmens;

Persönliche Kontrolle für die Sicherheit von Passagieren, Besatzungsmitgliedern (für die Sicherheitskontrolle), Flugpersonal und Bürgern (am Eingang zum kontrollierten Bereich);

Sicherheitskontrolle von Diplomatengepäck und konsularischen Koffern gemäß den Anforderungen des Staatlichen Programms für die Luftsicherheit der Zivilluftfahrt (545-15), des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24.04.1963 (995_047) (ratifiziert am 23.03.89 ) sowie das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen N 1138 (ratifiziert am 21. März 1964);

Nachkontrolle zur Sicherheit der Passagiere, ihres Handgepäcks, Gepäcks, Fracht in sicheren Behältern, vorgesehen durch das staatliche Programm zur Luftsicherheit der Zivilluftfahrt (545-15);

Inspektion von Fahrzeugen zum Zweck der Beschlagnahme von Gegenständen, die für die Einfuhr in die kontrollierte Zone des Luftfahrtsubjekts verboten sind;

Vorflug-, Nachflug- und Sonderinspektionen von Luftfahrzeugen.

Verwenden Sie spezielle Ausrüstung und Mittel, um die Luftsicherheit zu gewährleisten, wenn Sie Waffen, Sprengstoffe, Gegenstände und Geräte entdecken, die aufgrund des Lufttransports für den Transport verboten sind, sowie solche, die für die Einfuhr in die kontrollierte Zone einer Luftfahrteinheit verboten sind.

2.4. Beschlagnahme von Gegenständen, die für den Transport auf dem Luftweg oder für die Einfuhr in den kontrollierten Bereich eines Luftfahrtsubjekts verboten sind, von Personal, Bürgern, Besatzungsmitgliedern und Passagieren während des Sicherheitskontrollfestivals.

2.5. Lassen Sie Passagiere und Besatzungsmitglieder nicht an Bord des Flugzeugs, wenn Sie die Sicherheitskontrolle verweigern oder diese Kontrolle von Handgepäck und Gepäck vorlegen.

2.3. Lassen Sie nicht zu, dass Gepäck, Fracht, Kurier, Post, Bordvorräte und Bordmahlzeiten in ein Flugzeug geladen werden, wenn der Absender sich weigert, die Sicherheitskontrolle zu kontrollieren.

2.7. Fordern Sie (in diesem Fall) Ausweisdokumente von allen Personen bei der Durchführung der Sicherheitskontrolle, am Eingang zum kontrollierten Bereich und innerhalb des kontrollierten Bereichs der Luftfahrteinheit an.

2.8. Festhalten (bei Erfüllung der Anforderungen des Personenschutzes und der Verfassung (254k/96-BP):

Personen, die illegal in die kontrollierte Zone des Luftfahrtsubjekts eingedrungen sind und sie aus dem festgelegten Verfahren an Strafverfolgungsbehörden übergeben;

Motortransport am Eingang (aus) der kontrollierten Zone des Luftverkehrsunternehmens, wenn kein Ausweis für das Fahrzeug oder die darin befindlichen Personen vorliegt, sowie wenn die entsprechenden Dokumente zum Recht auf Ausfuhr von Fracht fehlen oder materielle Werte entnehmen, die kontrollierte Zone überschreiten;

Durchführung von Flügen mit Luftfahrzeugen zur Durchführung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen bei Erhalt einer Nachricht von einer beliebigen Quelle über eine Bedrohung der Sicherheit der Flugleistung - in der von der Leitung des Luftfahrtfachs festgelegten Weise;

Verstöße gegen die Anforderungen der Luftsicherheit bei der Erstellung eines Protokolls über Ordnungswidrigkeiten und die Anwendung einer Verwaltungsstrafe durch den Leiter der Abteilung (separates Team) der paramilitärischen Sicherheit der Luftfahrteinheit gemäß den Anforderungen von Art. 228 des ukrainischen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (80732-10) sowie Anweisungen für die Vorbereitung von Materialien für Ordnungswidrigkeiten im Luftverkehr, genehmigt durch Anordnung des Verkehrsministeriums der Ukraine vom 23. Dezember 2002 N 911 (z0039 -03) und vom Justizministerium der Ukraine am 17. Januar 2003 für N 39 /7360 registriert.

2.9. Führen Sie eine körperliche Untersuchung von Häftlingen, Gegenständen, Gepäck und Gepäck, die sie haben, Inspektionen und Fahrzeugen durch und beschlagnahmen Sie Gegenstände, wenn sie eine Gefahr für die Zivilluftfahrt darstellen könnten.

4.1. Der Luftsicherheitsdienst einer Fluggesellschaft (Betreiber) wird von einem Chef geleitet, der vom Generaldirektor der Fluggesellschaft (Betreiber) im Einvernehmen mit den Gebietskörperschaften des FAS Russland ernannt und entlassen wird.

4.2. Der stellvertretende Leiter des Flugsicherheitsdienstes der Fluggesellschaft (Betreiber) und andere Mitarbeiter des Flugsicherheitsdienstes der Fluggesellschaft (Betreiber) werden vom Generaldirektor der Fluggesellschaft (Betreiber) auf Vorschlag der Geschäftsführung ernannt und entlassen Sicherheitsdienst der Fluggesellschaft (Betreiber).

4.3. Der Leiter der SAB der Fluggesellschaft (Operator) ist der direkte Vorgesetzte für alle Mitarbeiter der SAB der Fluggesellschaft (Operator).

Der Leiter des SAB der Fluggesellschaft (Operator) ist verantwortlich für:

4.3.1. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung unrechtmäßiger Eingriffe in die Aktivitäten der Fluggesellschaft (Betreiber).

4.3.2. Organisation von Arbeiten zur Gewährleistung der Sicherheit von Leben und Gesundheit von Passagieren und Besatzungsmitgliedern des Luftfahrzeugs der Fluggesellschaft (Betreiber).

4.3.3. Maßnahmen ergreifen, um die Luftsicherheit zu gewährleisten und wirtschaftliche Schäden von der Fluggesellschaft (Betreiber) abzuwenden.

4.3.4. Der Stand der Arbeitsdisziplin im SAB der Fluggesellschaft (Betreiber).

4.3.5. Auswahl, Schulung und Ausbildung von Mitarbeitern der SAB des Luftfahrtunternehmens (Betreibers).

4.3.6. Für die Organisation der Aktivitäten des SAB-Dienstes der Fluggesellschaft (Betreiber), Sicherstellung der Interaktion mit dem SAB des Heimatflughafens in Angelegenheiten der Zugangs- und objektinternen Kontrolle.

4.3.7. Umsetzung des Luftsicherheitsprogramms.

4.3.8. Organisation der Büroarbeit im SAB der Airline (Operator) und Kontrolle der fristgerechten Erledigung der beim SAB eingegangenen Unterlagen.

4.4. Der Leiter des Luftsicherheitsdienstes der Fluggesellschaft (Betreiber) ist verpflichtet:

4.4.1. Kennen Sie die Anforderungen von Regulierungsdokumenten, die Fragen der Luftsicherheit regeln, und organisieren Sie die Arbeit zu deren Umsetzung

4.4.2. Erstellen Sie Vorschläge zur Verbesserung der Flugsicherheit des Luftverkehrs einer Fluggesellschaft (Betreiber) und reichen Sie sie für die Entwicklung effektiver Technologien für die Bedienung von Passagieren und die Gepäckabfertigung ein.

4.4.3. Direkte Beteiligung an der Erstellung von Anordnungen und Anweisungen des Generaldirektors der Fluggesellschaft (Betreiber), Dienstanweisungen und anderen regulatorischen Dokumenten zu Fragen der Luftsicherheit.

4.4.4. Organisation der Interaktion des SAB mit anderen Abteilungen der Fluggesellschaft (Betreiber), um die Luftsicherheit zu verbessern.

4.4.5. Nehmen Sie an Aufklärungsarbeit teil, die darauf abzielt, das Niveau der speziellen Ausbildung und Wachsamkeit von Besatzungsmitgliedern und Bodenpersonal der Fluggesellschaft (Betreiber) bei der Gewährleistung der Luftsicherheit zu erhöhen.

4.4.6. Durchführung präventiver Maßnahmen zur Gewährleistung der Luftsicherheit und Erhaltung der Sachwerte der Fluggesellschaft (Betreiber).

4.4.7. Vorbereitung von Vorschlägen für die Entsendung von SAB-Mitarbeitern zu offiziellen Geschäften innerhalb Russlands und im Ausland.

4.4.8. Erstellung von Vorschlägen und Anträgen für die Logistik der SAB.

4.4.9. Koordinieren und kontrollieren Sie die Ausgabe von Sonderausweisen für das Flugpersonal (Ausweiskarten), Ausweise für den Zutritt zu den kontrollierten Bereichen des Heimatflughafens an das Personal der Fluggesellschaft (Operator).

4.4.10. Analysieren Sie die Wirksamkeit des Maßnahmensystems zur Gewährleistung der Luftsicherheit der Fluggesellschaft (Betreiber) und erarbeiten Sie Verbesserungsvorschläge.

4.4.11. Führen Sie regelmäßige Inspektionen der Leistung des Personals der Fluggesellschaft (Betreiber) und der technischen Mittel zur Gewährleistung der Luftsicherheit durch.

4.4.12. Durchführung von Briefings zur betrieblichen Situation an Flughäfen der Zivilluftfahrt und den Aufgaben der SAB-Mitarbeiter zur Gewährleistung der Luftsicherheit.

4.4.13. Wahrnehmung der Aufgaben des Leiters der Arbeitsgruppe der operativen Zentrale der Fluggesellschaft (Betreiber) im Falle der Androhung eines rechtswidrigen Eingriffs in die Aktivitäten der Fluggesellschaft (Betreiber).

4.5. Der Leiter des Luftsicherheitsdienstes der Fluggesellschaft (Betreiber) hat das Recht:

4.5.1. Fordern Sie das Personal der Fluggesellschaft (Betreiber) auf, die Anordnungen und Anweisungen des FAS Russland, der Gebietskörperschaft des FAS Russland für Luftsicherheit und des Generaldirektors der Fluggesellschaft (Betreiber) strikt einzuhalten.

4.5.2. Überprüfen Sie den Stand und die Organisation der Arbeiten zur Gewährleistung der Luftsicherheit, geben Sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit Anweisungen zur Beseitigung festgestellter Mängel.

4.5.3. Führen Sie eine interne Untersuchung zu Verstößen gegen Luftsicherheitsmaßnahmen durch.

4.5.4. Treffen Sie eine Entscheidung, die Beförderung eines Passagiers, Gepäcks oder Frachtguts zu verweigern, wenn dies eine Verletzung der Flugsicherheits- und Luftsicherheitsanforderungen zur Folge hat.

4.5.5. Die SAB-Mitarbeiter für begangene Verstöße gegen die Arbeits- und Technikdisziplin disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen sowie Mitarbeiter vorübergehend von der Erfüllung ihrer Pflichten zu suspendieren, wenn ihre Handlungen die Luftsicherheit oder das Ansehen der Fluggesellschaft (Betreiber) gefährden können.

  • 1.1.12. Wege zur Begehung von Terroranschlägen.
  • 1.1.13. Methoden zur Begehung terroristischer Handlungen.
  • 1.1.14. Mittel zur Durchführung von Terroranschlägen.
  • 1.1.15. Terrorismus im Luftverkehr.
  • 1.1.16. Bestehende Trends bei der Bedrohung der Luftsicherheit.
  • 1.1.17. Umstände, die dem Einfangen der Sonne förderlich sind.
  • 1.1.18. Luftterrorismus in der UdSSR und der Russischen Föderation.
  • 1.1.19. Das Konzept der Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt.
  • 1.1.20. Der Kampf gegen den Terrorismus im Luftverkehr.
  • 1.1.21. Ziele des Systems zum Schutz der landwirtschaftlichen Tätigkeiten:
  • 1.1.22. Luftsicherheitsmaßnahmen:
  • 1.1.23. Rechtswidrige Eingriffe in die Aktivitäten der Zivilluftfahrt.
  • Thema 1.2. Stand und Analyse der Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt. Der Zustand der Flugzeuge in der Zivilluftfahrt der Russischen Föderation. Analyse der Statistik und Art der ANV in den letzten Jahren.
  • 1.2.1. Der Zustand des ab in der Garage der Russischen Föderation.
  • 1.2.1.1. Bedrohung durch Terroranschläge auf den Luftverkehr.
  • 1.2.1.2. Eindringen unbefugter Personen in die Kontrollbereiche von Flughäfen.
  • Anv in den Aktivitäten des ha der Russischen Föderation für den Zeitraum von 1958 bis 2000:
  • Ergebnisse der Kontrolle von Passagieren, Handgepäck und Gepäck durch AB-Dienste auf russischen Zivilflughäfen für 2000-2001.
  • Thema 1.3. Internationale Organisationen ha. ICAO-Standards und empfohlene Praktiken zur Luftsicherheit. ab Versorgungsstruktur im internationalen ha
  • 1.3.1. Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO).
  • Allgemeine Struktur der ICAO-Vertretungsgremien
  • Ständige Arbeitsgremien des ICAO-Rates
  • Teil I – Leitfäden zu ICAO-Standards und empfohlenen Praktiken.
  • Teil 2 – ICAO-Dokumentation zur Luftsicherheit.
  • Teil 3. Zusätzliches Luftfahrtmaterial zur Luftsicherheit.
  • 1.3.2. Die Europäische Zivilluftfahrtkonferenz (ECCA) und ihre Aktivitäten im Bereich der Luftsicherheit.
  • 1.3.3. International Air Transport Association (IATA) und ihre Aktivitäten im Bereich Luftsicherheit.
  • 1.3.4. International Federation of Air Line Pilots' Associations (ifalpa).
  • 1.3.5. Internationale Zivilpolizeiorganisation.
  • Thema 1.4. Rechtlicher und regulatorischer Rahmen zur Gewährleistung der Luftsicherheit in der Zivilluftfahrt der Russischen Föderation. Die Struktur der Bereitstellung von ab in der Russischen Föderation
  • 1.4.1. Gesetzliche und normative Akte zur Regelung der Luftsicherheit.
  • 1.4.2. Air Code der Russischen Föderation.
  • Kapitel 12. Luftsicherheit.
  • 1.4.3. Bundessystem zur Gewährleistung des Schutzes der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen.
  • 1.4.4. Luftsicherheitsprogramm für Flughäfen (Fluggesellschaften).
  • Thema 1.5. Die Struktur der Abteilung ab und sop mtr und der Abteilung Luftsicherheit der mtu vt mtr.
  • 1.5.1. Aufbau und Aufgaben der Abteilung Ab- und Sop-Mtr.
  • 1.5.2. Dub- und Sop-Funktionen:
  • 1.6.1. Aktivitäten, Zweck, Aufgaben und Struktur des Flughafens.
  • 1.6.1.1. Grundbegriffe und Definitionen.
  • 1.6.1.2. Andere notwendige Definitionen.
  • 1.6.1.3. Bewegungsorganisation.
  • 1.6.1.4. Flugverkehrsdienst.
  • 1.6.1.5. Fragen des Zusammenwirkens von Flugsicherung und Flugverkehrsdiensten:
  • 1.6.1.6. Kommunikationsarten zur Gewährleistung der Luftsicherheit.
  • 1.6.2. Vorschriften über den Luftsicherheitsdienst des Flughafens (Fluggesellschaft). Die Struktur des Luftsicherheitsdienstes.
  • 1. Allgemeine Bestimmungen.
  • 2. Aufgaben und Funktionen des Luftsicherheitsdienstes.
  • 3. Struktur und Zusammensetzung des Luftsicherheitsdienstes des Flughafens.
  • 4. Leitung des Luftsicherheitsdienstes des Flughafens.
  • 5. Logistische und finanzielle Unterstützung des Luftsicherheitsdienstes des Flughafens.
  • Thema 1.7. Das Zusammenspiel des U-Bootes mit anderen Diensten des Flughafens (der Fluggesellschaft) bei der Vorbereitung der Sonne für den Abflug.
  • Betriebsschema der Interaktion zwischen dem Luftsicherheitsdienst und anderen Flughafendiensten während der Flugwartung eines Luftfahrzeugs
  • 1.8.1. Organisation der Interaktion.
  • Sicherheit mit anderen Organisationen, um ab zu gewährleisten
  • 1.8.2. Koordinierung von Aktivitäten zur Verhinderung unrechtmäßiger Eingriffe.
  • 1.8.3. Luftsicherheitsdienst und separate Grenzkontrollabteilung.
  • 1.8.4. Luftsicherheit und Flughafenzoll.
  • 1.8.5. Luftsicherheitsdienst und Linienabteilung für innere Angelegenheiten des Flughafens.
  • 1.8.6. Gemeinsame Weisung Nr. dv 59/i-1/7450 vom 24. April 1996 „über das Zusammenwirken der Luftsicherheitsdienste von Flughäfen und der Abteilungen für innere Angelegenheiten im Luftverkehr“.
  • 3. Struktur und Zusammensetzung des Luftsicherheitsdienstes des Flughafens.

    3.1. Die Verordnung über den Luftsicherheitsdienst des Flughafens sowie die Struktur und personelle Ausstattung des Luftsicherheitsdienstes wird vom Leiter des Flughafens (Fluggesellschaft) genehmigt.

    3.2. Die Stellenbeschreibungen der Mitarbeiter des Luftsicherheitsdienstes werden vom Leiter des Luftsicherheitsdienstes genehmigt.

    3.3. Die Anzahl der Mitarbeiter des Luftsicherheitsdienstes wird vom Leiter des Flughafens nach Umfang und Art der durchgeführten Aufgaben unter Berücksichtigung der Klasse des Flughafens, der Anzahl der Kontrollpunkte, der Posten und ihrer Lage festgelegt.

    3.4. Die Besetzung des Luftsicherheitsdienstes erfolgt im Rahmen eines Arbeitsvertrags (Vertrag) für einen bestimmten Zeitraum nach Vereinbarung der Parteien aus den Bürgern der Russischen Föderation, hauptsächlich Männern, die in den Streitkräften der Russischen Föderation gedient haben. des FSB, des Innenministeriums und des Föderalen Grenzschutzdienstes Russlands und aus gesundheitlichen Gründen für die Arbeit im SAB geeignet sind. Diese Personen durchlaufen eine Probezeit von bis zu 3 Monaten, um die fachliche Eignung zu prüfen.

    3.5. Bei der Anstellung in der SAB werden alle Personen nach dem festgelegten Verfahren einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung ihrer Diensttauglichkeit unterzogen. Bewerber, die für Positionen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Schusswaffen zugelassen werden, werden außerdem von den Organen für innere Angelegenheiten kontrolliert.

    3.6 Mitarbeitende der SAB durchlaufen obligatorische Spezialschulungen in Curricula und Programmen.

    3.7. Die Entschädigung für Schäden, die den Mitarbeitern des Luftsicherheitsdienstes durch Verletzungen, Berufskrankheiten oder andere Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Arbeitspflichten entstehen, wird durch das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation und den Erlass der Streitkräfte der Russischen Föderation geregelt Bund vom 24.12.92. Nr. 4214-1.

    4. Leitung des Luftsicherheitsdienstes des Flughafens.

    4.1. Der Luftsicherheitsdienst des Flughafens wird vom Leiter des Luftsicherheitsdienstes geleitet, der dem stellvertretenden Leiter des Flughafens für Luftsicherheit und in Ermangelung eines solchen Amtes direkt dem Leiter des Flughafens unterstellt ist.

    4.2. Der Leiter des Luftsicherheitsdienstes wird vom Leiter des Flughafens im Einvernehmen mit den Gebietskörperschaften der Staatlichen Zivilluftfahrtverwaltung Russlands in die Position berufen und entlassen.

    4.3. Der Leiter des Flughafensicherheitsdienstes ist persönlich verantwortlich für den Zustand der Luftsicherheit des Flughafens und die Erfüllung der funktionalen Aufgaben und Tätigkeiten des Flughafensicherheitsdienstes im vollen Umfang dieser Ordnung.

    5. Logistische und finanzielle Unterstützung des Luftsicherheitsdienstes des Flughafens.

    5.1. Die Flughafenverwaltung ist verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Luftsicherheitsdienst die ihm übertragenen Aufgaben zur Gewährleistung der Luftsicherheit des Flughafens und des Arbeitsschutzes erfüllen kann. Für diese Zwecke solte gegeben sein:

    Die Anwesenheit in den Gebäuden von Flughäfen (Flugterminals), die mit technischen Mitteln ausgestattet und ausgestattet sind, mit speziellen Kontrollzonen zur Durchführung der Inspektion von Handgepäck, Gepäck und persönlicher Inspektion von Passagieren, unter Ausschluss der Möglichkeit des Kontakts von Personen, die die Inspektion bestanden haben, mit Personen, die nicht mit der Betreuung bestimmter Flüge zusammenhängen;

    Verfügbarkeit von ausgestatteten Zonen in Frachtlagern und Komplexen zur Inspektion von Fracht, Post und Catering;

    Verfügbarkeit von ausgestatteten Parkplätzen auf dem Flughafengelände für die besondere Inspektion von Flugzeugen in Notsituationen;

    Verfügbarkeit von Zäunen und technischen und technischen Mitteln zum Schutz von Perimetern, Einrichtungen, Flugplatzkontrollpunkten;

    Verfügbarkeit von Bedingungen für eine zuverlässige Lagerung von Waffen und Munition, unter Ausschluss der Möglichkeit ihres Diebstahls und Verlusts;

    Bereitstellung der notwendigen materiellen und technischen Grundlagen für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern des Luftsicherheitsdienstes, Flugpersonal und Mitarbeitern anderer Flughafendienste in Fragen der Luftsicherheit.

    5.2. Die Flughafenverwaltung unterstützt den Luftsicherheitsdienst des Flughafens logistisch und finanziell.

    Luftsicherheitsdienst muss zur Verfügung gestellt werden:

    Service- und Lagerräume sowie deren Ausstattung und Mobiliar;

    Kraftverkehr zur Sicherstellung der Tätigkeit des Luftsicherheitsdienstes;

    Mittels Funk- und Telefonkommunikation;

    Uniform- und Spezialbekleidung für die Zivilluftfahrt und andere materielle Mittel.

    Eine beispielhafte Version des Strukturdiagramms des AB-Dienstes des Flughafens.

    Je nach Status und Klasse des Flughafens, dem von ihm durchgeführten Verkehrsaufkommen kann die Struktur des Luftsicherheitsdienstes unterschiedlich sein, umfasst jedoch in den meisten Fällen die folgenden Struktureinheiten (Gruppen, Abteilungen):

      SAB-Management - Leiter des AB-Dienstes;

      Koordination der Arbeit der SAB-Unterabteilungen - Schichtleiter des SAB;

      Gruppe zur Gewährleistung von Sicherheitsmaßnahmen bei der Abwicklung von Passagier- und Frachtströmen.

    Konzernabteilungen:

    Kontrollstelle für Passagiere, Handgepäck und Gepäck;

    Fahrgastflusskontrolle auf dem Bahnsteig.

      Sicherheitsteam des Flughafens.

    Konzernabteilungen:

    Abteilung für die Umsetzung des Zugriffs- und objektinternen Regimes;

    Abteilung für Streifendienste entlang des Perimeters des Flugplatzes;

    Abteilung für den Schutz lebenswichtiger Einrichtungen und Eingangs- (Ausgangs-) Tore.

      Flugzeugsicherheitsgruppe.

    Konzernabteilungen:

    Flugzeugsicherheitsabteilung;

    Abteilung für besondere Inspektion des Flugzeugs;

    Abteilung für die Kontrolle der Bereitstellung von Luftabwehr-Sicherheitsmaßnahmen an Bord des Flugzeugs.

      Gruppe zur Organisation von Maßnahmen zur Bekämpfung unrechtmäßiger Eingriffe.

    Konzernabteilungen:

    Abteilung für Aus- und Weiterbildung von Personal in AS;

    Abteilung für die Entwicklung von Plänen "Nabat" und Sicherstellung der Arbeit des operativen Hauptquartiers;

    Abteilung Koordination der Interaktion und Organisation von Lehre und praktischen Übungen.

    AnforderungenZu Luftsicherheitspersonal.

    Die Besonderheiten der Arbeit zur Gewährleistung der Luftsicherheit und der Einsatz von Hightech-Geräten zu diesem Zweck stellen besondere Anforderungen an die Mitarbeiter der Luftsicherheitsdienste.

    Gut ausgebildetes und hochqualifiziertes Sicherheitspersonal ist der Schlüssel zum Erfolg, um die Luftsicherheit auf dem erforderlichen Niveau zu gewährleisten.

    In diesem Zusammenhang muss der Auswahl, Anwerbung und Ausbildung von BSA-Personal auf allen Ebenen ständige und ernsthafte Aufmerksamkeit geschenkt werden.

    Kriterien für die Auswahl des Personals von Luftsicherheitsdiensten.

    Die individuellen Kriterien für die Auswahl von BSA-Personal variieren in den meisten Staaten. Dennoch erfolgt in den meisten führenden Ländern der Welt die Auswahl des Luftsicherheitspersonals nach allgemein anerkannter Praxis.

    Diese Praxis legt Verfahren für das Management von Flughäfen (Fluggesellschaften) fest, die bei der Entscheidung über die Zulassung eines Bewerbers für eine Beschäftigung im Luftsicherheitsdienst zu befolgen sind.

    Rekrutierung.

    Bei der Entscheidung, einen CAB-Beamten einzustellen, werden Flughäfen und Fluggesellschaften ermutigt, die folgenden Überprüfungsverfahren für einen Mitarbeiter oder Kandidaten anzuwenden, die unabhängig von der Art der vorherigen Arbeit des Kandidaten durchgeführt werden sollten, selbst wenn er in den Streitkräften gedient hat oder an einem anderen Flughafen (Fluggesellschaft) gearbeitet.

    Каждый аэропорт (авиапредприятии) при приеме на работу сотрудников служб АБ должен удостовериться, что все сотрудники САБ прошли проверку послужного списка согласно местным и государственным требованиям к сотрудникам безопасности за предшествующие 10 лет и тщательную проверку личного дела за предшествующие 5 лет до приема на работу в САБ , dabei:

    1. Die Prüfung hat in den letzten 10 Jahren keine Vorstrafen (Verwaltungsdelikte) für eine der folgenden Straftaten ergeben:

    Verschiedene Arten von Verurteilungen (Verbüssung einer Strafe, Bewährung usw.);

    Fälschung verschiedener Dokumente, Betrug, Erpressung, Komplizenschaft;

    Rowdytum, Verstoß gegen die öffentliche Ordnung, Verstoß gegen Luftverkehrsvorschriften;

    Fälle von verwaltungsrechtlicher Verantwortung (wegen Besitz, Tragen und Gebrauch von Waffen, Übermittlung falscher Informationen, illegales Betreten von Sicherheitszonen usw.);

    2. Die verifizierte Person muss die Gründe für Arbeitsunterbrechungen (mehr als 12 Monate) in den letzten 10 Jahren sowie die oben genannten Straftaten (falls vorhanden) erläutern;

    3. Die von der SAB eingestellte Person hat eine Hochschulausbildung plus 3 Jahre Strafverfolgung, wirtschaftliche Sicherheit oder Controller-Arbeit oder eine Kombination aus Ausbildung und Berufserfahrung, die der Arbeitgeber für ausreichend hält, um ihre Aufgaben in der SAB zu erfüllen;

    4. Eine vom SAB eingestellte Person kann gut genug Russisch sprechen, lesen und schreiben, um:

    a) mündliche und schriftliche Anweisungen zur Erfüllung der übertragenen Pflichten zu befolgen,

    c) die Fragen verstehen, beantworten und Personen auf dem Flughafengelände Anweisungen in russischer Sprache erteilen,

    d) Informationen über Vorfälle und Journaleinträge in die Luftsicherheitsdokumentation in russischer Sprache eintragen.

    5. Eine von der SAB eingestellte Person verfügt über die körperliche Eignung und Fähigkeit, die zugewiesenen funktionalen Aufgaben zu erfüllen. Zusätzlich zu diesen Fähigkeiten müssen Kandidaten für Screening-Teams die Fähigkeit haben, Farben zu unterscheiden, ein einigermaßen gutes Seh- und Hörvermögen, motorische Koordination und motorische Fähigkeiten, die die folgenden Standards erfüllen:

    a) Die Mitglieder des Screening-Teams müssen in der Lage sein, Anweisungen in russischer Sprache bezüglich der korrekten Erfüllung ihrer Screening-Aufgaben zu verstehen und zu befolgen.

    b) Mitarbeiter von Screening-Teams sollten in der Lage sein, Personen, die sich einem Screening unterziehen, in russischer Sprache mündliche Anweisungen zum Screening-Prozess zu geben.

    c) Mitarbeiter von Kontrollgruppen müssen auf dem Röntgenmonitor die entsprechenden Formen von Waffen, Munition und zur Beförderung verbotenen Gegenständen und Stoffen unterscheiden können. Wenn das Röntgengerät ein Farbbild erzeugt, muss das Mitglied des Screening-Teams zwischen allen Farben unterscheiden und wissen, wofür jede Farbe steht;

    d) die Mitarbeiter der Screening-Gruppen im Arbeitsprozess müssen in der Lage sein, menschliche Sprache und Tonsignale, die von der Ausrüstung der Screening-Stelle gegeben werden, zu hören und schnell darauf zu reagieren;

    e) Mitarbeiter von Kontrollgruppen, die manuelle Gepäck- und Handgepäckkontrollen durchführen, müssen in der Lage sein, Gepäckstücke und Handgepäckstücke effektiv einzusehen und zu handhaben;

    f) Mitarbeiter der Screening-Teams, die persönliche Durchsuchungen mit einem "Klopf" oder mit Hilfe eines tragbaren Metalldetektors durchführen, sollten in der Lage sein, ihre Ausrüstung bei der Durchsuchung verschiedener Teile des menschlichen Körpers zu handhaben,

    g) Mitarbeiter der Screening-Gruppen, die persönliche Durchsuchungen durchführen, sollten in der Lage sein, alle Teile eines stehenden Erwachsenen mit einer Hand oder einem darin befindlichen tragbaren Metalldetektor zu erreichen.

    Für die Durchführung besonderer Kontrollaufgaben sollten nur solche Arbeitskräfte eingesetzt werden, die die Befähigung zu solchen Arbeiten besitzen.

    Alle Entscheidungen über die Eignung eines Kandidaten für die Wahrnehmung von Luftsicherheitsfunktionen sollten von einem leitenden Beamten des Flughafens (der Fluggesellschaft) getroffen werden. Bei dieser Entscheidung muss der Beamte die bei den Kontrollen erlangten Informationen sowie die Zeiträume berücksichtigen, für die keine vollständigen Informationen eingeholt werden konnten.

    Eine von der SAB eingestellte Person hat eine Erst-, Nach- und ggf. Spezialschulung gemäß den Anforderungen des Flughafen- (Airline-) Sicherheitsprogramms erfolgreich absolviert.

    Schulung von Mitarbeitern von Screening-Gruppen.

    Jeder Flughafen (Fluggesellschaft) sollte bei der Einstellung von Mitarbeitern von Sicherheitsdiensten besonderes Augenmerk auf die Schulung von Mitarbeitern von Kontrollgruppen legen. Jedes Mitglied des Screening-Teams muss eine Erstschulung in der effektiven und sicheren Verwendung von Screening-Ausrüstung, Fähigkeiten und Merkmalen von Screening-Verfahren erhalten.

    Erstausbildung.

    Zur Durchführung von Screening-Funktionen, die eine unabhängige Entscheidungsfindung erfordern, sollten Mitarbeiter arbeiten dürfen, wenn sie:

    a) mit der Liste der für den Lufttransport verbotenen Gegenstände und den Methoden ihrer Erkennung durch die an dieser Kontrollstelle installierten technischen Kontrollmittel vertraut gemacht wurden.

    b) die für die Erstausbildung bestimmten audiovisuellen Programme angeschaut.

    c) alle Prüfobjekte unter Betriebsbedingungen identifiziert.

    d) eine Ausbildung von mindestens 12 Stunden Präsenzunterricht und mindestens 40 Stunden kombinierter Theorie-Praxis-Ausbildung am Arbeitsplatz absolviert haben.

    Regelmäßiges Training.

    Alle Mitarbeiter des Screening-Teams müssen sich mindestens einmal jährlich regelmäßigen Schulungen unterziehen, die Folgendes beinhalten sollten:

    a) allgemeines Kennenlernen und Diskussion über die Materialien der genehmigten Themen.

    b) Ansehen von audiovisuellen Programmen, die für die regelmäßige Weiterbildung bestimmt sind.

    Arbeitsplatzvorbereitung.

    Der Flughafen (die Fluggesellschaft) muss über ein formelles Schulungsprogramm für Mitarbeiter von Kontrollteams am Arbeitsplatz verfügen. Das Programm sollte sich auf Folgendes konzentrieren:

    a) Alle neu eingestellten Mitglieder der Screening-Teams beginnen ihre Arbeit zunächst unter ständiger Aufsicht von erfahreneren Mitgliedern. Der Flughafen muss den Neuankömmling in der Anfangsphase vor der Zulassung zur selbstständigen Tätigkeit (selbstständige Entscheidungsfindung im Screening-Verfahren) nach festgelegten Verfahren testen und bei Erfolg zertifizieren,

    b) Die Leitung des SAB muss durch regelmäßige Kontrollen und verstärkte Aufmerksamkeit für Neuankömmlinge (Versorgung mit Anweisungen, Handbüchern und praktischen Leitfäden) deren erforderliche Qualifikation sicherstellen. Identifizierte Mängel oder wichtige Beobachtungen werden in Mitarbeiterschulungsunterlagen festgehalten.

    Der Flughafen (die Fluggesellschaft) sollte bei der Arbeit am Kontrollpunkt die Personen, die bei der Überprüfung ihrer Bereitschaft für diese Arbeit eine unbefriedigende Bewertung erhalten haben, nicht einsetzen, bis diese Personen eine zusätzliche Schulung abgeschlossen haben, die durch das Sicherheitsprogramm vorgesehen ist.

    Der Flughafen (die Fluggesellschaft) muss eine jährliche Überprüfung (Zertifizierung oder Prüfung) jedes seiner Mitarbeiter der Überprüfungsgruppe sicherstellen, die Ergebnisse dieser Überprüfungen festlegen und die Ergebnisse der Überprüfungen der Inspektion der Staatlichen Zivilluftfahrtverwaltung Russlands vorlegen 3 Monate nach der Entlassung des Arbeitnehmers.

    Der Flughafen (die Fluggesellschaft) darf seine Mitarbeiter der Kontrollgruppe nur dann weiter an ihren Arbeitsplätzen einsetzen, wenn er sich nach der Kontrolle vergewissert hat, dass:

    1) seit dem Zeitpunkt der letzten Kontrolle haben sich die körperlichen Fähigkeiten dieser Person, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind, nicht verschlechtert;

    2) im vergangenen Jahr hatte diese Person keine Beschwerden bei ihrer Arbeit und war aufmerksam auf ihre Pflichten;

    3) diese Person verfügt über alle notwendigen Fähigkeiten für die höfliche, wachsame und effiziente Suche.

    Einträge.

    In jedem Fall muss der Flughafen (die Fluggesellschaft) für jeden von der SAB eingestellten Mitarbeiter geeignete Aufzeichnungen führen, aus denen Folgendes hervorgeht:

    a) dass der Überprüfungsprozess wie erwartet (in der vorgeschriebenen Weise) durchgeführt wurde,

    b) die Ergebnisse der Kontrollen mit Schlussfolgerungen für jeden Zeitraum der Tätigkeit des Bewerbers, einschließlich Zeiträume, für die keine Datenerhebung möglich war;

    c) wer die Entscheidung über die Eignung des Kandidaten und seine Zulassung zum KBS-Beauftragten getroffen hat.

    Allgemeine Anforderungen an einen SAB-Mitarbeiter.

    wissen:

    Grundlagen der Zivilluftfahrt, Aufbau, Tätigkeiten und Zusammenwirken der Struktureinheiten eines bestimmten Flughafens (Fluggesellschaft), Organisationsschema und Einsatz verschiedener Kommunikationsmittel zur Gewährleistung der Sicherheit;

    Informationen über Luftterrorismus, Formen und Methoden seiner Bekämpfung;

    Grundlagen des regulatorischen Rechtsrahmens für das Funktionieren von AB im Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation;

    Anforderungen der Regulierungsdokumente der Staatlichen Zivilluftfahrtverwaltung Russlands an AB, das Sicherheitsprogramm des Flughafens (der Fluggesellschaft), die am Flughafen (der Fluggesellschaft) geltenden Regeln und Verfahren zur Gewährleistung von AB;

    Die Struktur und Organisation der Bereitstellung von AB in der Zivilluftfahrt der Russischen Föderation und an einem bestimmten Flughafen (Fluggesellschaft);

    Die Struktur, Aktivitäten und Interaktion der strukturellen Unterabteilungen der ERH;

    Handlungen von SAB-Mitarbeitern nach Erhalt von Informationen über die Gefahr einer Explosion oder eines Notfalls (Vorgehen in Notfallsituationen, Interaktion mit Strafverfolgungsbehörden),

    Sabotagegeräte und Methoden zu ihrer Erkennung:

    Gefährliche Gegenstände und ihre äußeren Unterscheidungsmerkmale, Erkennen von gefährlichen Gegenständen;

    Aktionen bei Erkennung gefährlicher Objekte,

    Technische Mittel zur Erkennung und Lokalisierung von Gefahrgütern, deren Funktionsaufgaben im zugewiesenen Bereich der AB-Unterstützung

    Muss in der Lage sein:

    Wenden Sie staatliche Normen und Vorschriften, Gesetze und Verordnungen, Standards und Richtlinien an, die die Bereitstellung von AB, den Betrieb der SAB regeln;

    Bestimmen Sie die Lage aller wichtigen Gebäude und Dienstleistungen, heben Sie die charakteristischen Merkmale des Flughafens hervor und beschreiben Sie sie (bestimmen Sie die Grenze zwischen den kontrollierten und nicht kontrollierten Zonen, legen Sie Regeln für die Bewegung in den Zonen fest usw.).

    Kontrolle von AB-Maßnahmen am Flughafen (Airline) durchführen;

    Inspizieren der Räumlichkeiten und Luftfahrzeuge in normalen und Notfallsituationen, Identifizieren von Sprengkörpern, Explosivstoffen und anderen gefährlichen Gegenständen und Stoffen, Handeln bei der Erkennung von gefährlichen Gegenständen und Stoffen, insbesondere beim Umgang mit identifizierten Explosivstoffen und Explosivstoffen;

    Verdächtige Aktivitäten erkennen, die Situation richtig einschätzen (Zustand) und im Falle einer Bedrohung der Sicherheit des Luftfahrzeugs, der Gebäude, Einrichtungen und Dienstleistungen des Flughafens (Fluggesellschaft) die erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen ergreifen;

    Handeln im Notfall, bei der Unterdrückung von ANV und der Beseitigung ihrer Folgen. Wenden Sie die am Flughafen geltenden Regeln (Verfahren) im Falle bewaffneter Angriffe, des Auftretens eines schweren Flugunfalls, der die Sicherheit gefährdet, effektiv an.

    Behandeln Sie Vorfälle, sobald sie auftreten

    Gegebenenfalls unverzügliche Meldung an die Leitung der SAB,

    Gegebenenfalls Personen (ohne Anwendung körperlicher Maßnahmen) festhalten, ohne sich selbst und umstehende Personen zu gefährden.

    Anforderungen an einen SAB-Sicherheitsbeauftragten.

    Luftsicherheitsfachkraft Muss wissen:

    Gewährleistung des Schutzes von Bauwerken und Bodeneinrichtungen des Flughafens (Fluggesellschaft) der Zivilluftfahrt vor ANV,

    Schutz von Kontrollbereichen und Flughafengebieten;

    Sicherheitsmethoden;

    Zugriffsorganisation und objektinternes Regime;

    Gewährleistung der Sicherheit von Flugzeugen:

    Zugangskontrolle für Flugzeuge;

    Flugzeug-Screening-Verfahren unter normalen und Notfallbedingungen;

    Technische Schutzmittel (ITSO) und ihre Anwendung.

    Muss in der Lage sein:

    Wenden Sie die am Flughafen (der Fluggesellschaft) festgelegten Regeln und Verfahren für die Kontrolle des Zugangs zum kontrollierten Bereich, das Ausweissystem (Prüfung von Dokumenten) und die Überprüfung von Flugzeugbesatzungsmitgliedern und Luftfahrtpersonal an. Verhindern Sie unbefugten Zugang zum kontrollierten Bereich

    Führen Sie alle Arten von Eskorten und Patrouillen durch (zu Fuß und mit dem Auto), bewachen Sie Objekte und Flugzeuge, handhaben Sie Dienstwaffen richtig, handeln Sie geschickt in Notsituationen;

    Arbeiten und bewegen Sie sich in kontrollierten Bereichen gemäß festgelegten Regeln, kontrollieren Sie die Bewegung von Personen und Fahrzeugen, halten Sie die festgelegten Verfahren und Regeln für die Funkkommunikation mit verschiedenen Flughafendiensten ein;

    Gewährleistung des sicheren Umgangs mit gefundenen Waffen oder gefährlichen Gegenständen bis zum Eintreffen der Experten.

    Voraussetzungen für einen Mitarbeiter der SABInspektion:

    Luftsicherheitsfachkraft Muss wissen:

    Grundlagen der Humanpsychologie und Verhaltensreaktionen in Stresssituationen;

    Kontrolle von Fluggästen und deren Handgepäck:

    Organisation und Ausstattung von Kontrollstellen;

    Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Inspektionsteams:

    Screening-Methoden;

    Einsatz technischer Prüfmittel;

    Clevere Möglichkeiten, Gegenstände zu verstecken, die für den Transport von militärischer Ausrüstung verboten sind;

    Erkennen der Merkmale und Stereotypen des Verhaltens potenzieller Krimineller;

    Verfahren zur Eskortierung von Passagieren, Waffen, Munition, gefährlichen Gegenständen usw. zum Flugzeug auf der Luftseite des Flughafens;

    Überprüfung von Gepäck, Fracht, Post und Bordvorräten,

    Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter;

    Screening-Verfahren;

    Kontrolle und Schutz von Gepäck, Fracht, Post und Bordvorräten;

    Überprüfung von Flugzeugbesatzungsmitgliedern und Flugpersonal;

    die Fähigkeiten (Parameter) der verwendeten technischen Inspektionsmittel, die Regeln für ihren sicheren Betrieb;

    Sollte in der Lage sein zu:

    Führen Sie die Überprüfung von Passagieren und ihrem Handgepäck gemäß den festgelegten Normen, Regeln und Verfahren für die Überprüfung durch, beschlagnahmen und verarbeiten Sie verbotene Gegenstände und Substanzen für den Transport, befolgen Sie die festgelegten Verfahren für den Transport von Waffen und interagieren Sie kompetent mit Strafverfolgungsbeamten.

    Hören und reagieren Sie schnell auf menschliche Sprach- und Tonsignale, die von der Ausrüstung der Inspektionsstelle gegeben werden;

    Die an der Kontrollstelle installierten technischen Mittel sachkundig bedienen. Handhaben Sie einen tragbaren Metalldetektor, wenn Sie eine persönliche Durchsuchung eines Passagiers durchführen (Durchsuchung verschiedener Teile des menschlichen Körpers).

    Unterscheiden Sie alle Farben auf den Anzeigen von Metalldetektoren und Monitoren der verwendeten Röntgensysteme, wissen Sie, was jede Farbe bedeutet. Unterscheiden Sie den Draht 0,5106 mm auf dem Bildschirm des Introskops.

    Unterscheiden Sie auf dem Röntgenmonitor die entsprechenden Formen von Waffen, Munition und zum Transport verbotenen Gegenständen und Substanzen (Objekte auf dem Bildschirm identifizieren).

    Lesen Sie Informationen von Ausweisen, Zertifikaten, Etiketten auf Flaschen, Aerosolen und Verpackungen.

    Führen Sie eine direkte Kontrolle des Handgepäcks durch;

    Durchführen von Kontrollen von Gepäck, Fracht, Post, Bordvorräten,

    Effiziente Anzeige und Handhabung von Gepäck und Handgepäck. Öffnen und Schließen von Schlössern, Reißverschlüssen, Schraubverschlüssen; den Inhalt des Gepäcks bewegen und fühlen; erreichen alle Hohlräume und Trennwände des Gepäcks.

    Identifizieren und bestimmen Sie während des Prozesses der Kontrolle von Passagieren und Handgepäck hausgemachte VU, Waffen, Gegenstände und Substanzen, die für den Transport verboten sind:

    Gewährleistung des sicheren Umgangs mit identifizierten Waffen oder gefährlichen Gegenständen bis zum Eintreffen von Experten.

    Wenden Sie in ihrer Tätigkeit (Arbeit) moderne Methoden zur Erkennung (Identifizierung) potenzieller Straftäter und Krimineller an;

    Russisch fließend sprechen (schriftlich und mündlich), Vorfallberichte verfassen, etablierte Berichte und Dokumentation pflegen.

    Führen Sie höflich, proaktiv, kompetent und effizient Überprüfungsverfahren durch, die vom Sicherheitsprogramm gefordert werden.

    Stellen Sie sicher, dass die erforderlichen Informationen gesammelt, gespeichert und der Flughafenleitung zur Aufnahme in den Überprüfungsbericht vorgelegt werden.

    Seien Sie korrekt, haben Sie gute Manieren, seien Sie vernünftig, achten Sie auf Ihr Äußeres und seien Sie der Öffentlichkeit gegenüber höflich.

    Organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung und Unterdrückung rechtswidriger Eingriffe in die Aktivitäten des Flughafens (Fluggesellschaft).

    Die Verhinderung und Bekämpfung der Entführung (Hijacking) von Flugzeugen und anderer rechtswidriger Eingriffe in die Aktivitäten der Zivilluftfahrt ist eine der Hauptaufgaben der Aktivitäten von Flughäfen (Fluggesellschaften) der Zivilluftfahrt, der zuständigen Gremien und Abteilungen des FSB. das Innenministerium und andere Ministerien und Abteilungen der Russischen Föderation in Zusammenarbeit mit der staatlichen Zivilluftfahrtverwaltung Russlands in Fragen des Schutzes der Aktivitäten der GA vor ANV.

    Alle Maßnahmen als Reaktion auf UA sollten nach dem Prioritätsprinzip des Ziels durchgeführt werden, Leben und Gesundheit von Passagieren, Flugzeugbesatzungsmitgliedern und anderen Personen zu erhalten, die sich im Bereich des Vorfalls befinden.

    Um ANV in den Aktivitäten der Zivilluftfahrt zu verhindern, muss jeder Flughafen, jedes Luftfahrtunternehmen (Betreiber) präventive Sicherheitsmaßnahmen entwickeln und deren Umsetzung sicherstellen.

    Alle Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Beschlagnahmen, (Entführungen) eines Luftfahrzeugs, Sabotageversuchen und anderen AE im Rahmen des Bundessystems zum Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen werden von Zivilluftfahrtunternehmen durchgeführt in Zusammenarbeit mit den Organen und Institutionen des FSB, des Innenministeriums, der Militäreinheiten des Verteidigungsministeriums und des FPS Russische Föderation.

    Jede Fluggesellschaft, die Flugverkehrsdienste für ein Schiff erbringt, das einem AIA unterzogen wurde, muss alle erforderlichen Informationen über den Flug dieses Flugzeugs sammeln und an alle anderen Luftfahrtunternehmen und Staaten senden, die für die entsprechenden Flugverkehrsdienste, einschließlich ATC am Flughafen, verantwortlich sind des beabsichtigten Zielortes des Luftfahrzeugfluges mit dem Zweck, rechtzeitig entlang der Strecke und an einem bekannten oder wahrscheinlichen Zielort die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.

    Alle Organisationen, Institutionen und Unternehmen, unabhängig von ihrer Ressortzugehörigkeit, sind verpflichtet, alle ihnen zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel für die Übermittlung von Informationen über den ANV an die Aktivitäten des Ausschusses für Zivilluftfahrt sowie andere Informationen, die dazu beitragen können, bereitzustellen die Abwicklung dieser Notsituationen.

    Alle Flughäfen der Russischen Föderation müssen unabhängig von ihrer Abteilungszugehörigkeit und Eigentumsform offen sein, um Flugzeuge aufzunehmen, die einem AIA unterzogen wurden. Einem solchen Luftfahrzeug muss bei der Flugunterstützung, bei der Nutzung von Kommunikationsmitteln,

    Beleuchtungsanlagen, Start- und Landebahnen und Rollwege des Flugplatzes.

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